Schlagwort: Adoptionshilfe-Gesetz

Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

Die Adoption eines Kindes ist insbesondere bei Auslandsadoptionen immer mit hohen Adoptionskosten verbunden, die subjektiv als „außergewöhnliche Belastung“ empfunden werden. Doch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für die Adoption eines Kindes steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Denn eine Adoption ist „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
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