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Abschlagsfreie Rente mit 63: Welche Arbeitslosenzeiten werden angerechnet ?

Die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (= Abschlagsfreie Rente mit 63) können Versicherte in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre an Versicherungszeiten aufweisen. Seit dem 1.7.2014 gibt’s diese Rente ohne Rentenabschläge – statt wie bisher mit 65 Jahren – bereits mit 63 Jahren (§ 236b SGB VI).
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