Steuersparmodell: Vorauszahlung für die Private Krankenversicherung leisten

Interessanterweise wird ein eigentlich recht einfaches Steuersparmodell nur selten angewandt: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur so genannten Basisabsicherung. Vielfach sind so auf einfache Weise Steuerminderungen von über 2.500 Euro möglich.

Hintergrund: Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung dürfen bis zum 2,5-fachen des laufenden Jahresbeitrages im Voraus für kommende Jahre gezahlt und in ebenfalls voller Höhe im Zahlungsjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Beiträge, die darüber hinausgehen, sind in dem Jahr absetzbar, für das sie geleistet wurden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG). Das Vorauszahlungsmodell ist überlegenswert für Privatversicherte, die über ein besonders hohes Einkommen verfügen und demnach einer hohen Steuerbelastung unterliegen.

Es beruht darauf, dass der Höchstbetrag für Beiträge zu den übrigen Versicherungen von 1.900 bzw. 2.800 Euro bei „geschickter Beitragszahlung“ für zwei Jahre ungeschmälert zur Verfügung steht, während er bei laufender Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung in den meisten Fällen ungenutzt „verpufft.“

Es lohnt sich also, einmal durchzurechnen, ob mittels einer Vorauszahlung Steuereinsparungen erzielt werden können. Selbstverständlich muss die Krankenkasse mitspielen und die Vorauszahlungen auch „annehmen.“

Eine Anfrage unseres Kooperationspartners Steuerrat24 bei mehreren Krankenkassen hat aber ergeben, dass die Vorauszahlungen oft akzeptiert werden – auch wenn sie dort aufgrund des Verwaltungsaufwandes nicht unbedingt gerne gesehen werden. Und die Krankenkasse sollte natürlich über eine gute Bonität verfügen, denn im Falle der Insolvenz könnten die Beiträge verloren sein.

Eine höhere „Verzinsung“ für geleistete Einzahlungen werden Steuerzahler aber kaum woanders erzielen können.

Beispiel:
Herr Steuerle ist ledig, selbstständig und privat krankenversichert. Der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung – einschließlich Wahlleistungen – beträgt 5.000 Euro. Davon entfallen auf die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung 4.000 Euro. Da er im Jahre 2018 ein außerordentlich hohes Einkommen hat, kann er bis zum 2,5-fachen Jahresbetrag (5.000 Euro x 2,5 = 12.500 Euro) im Voraus für die kommenden Jahre an die Versicherungsgesellschaft einzahlen und davon 10.000 Euro absetzen (4.000 Euro x 2,5 = 10.000 Euro).

Herr Steuerle zahlt an Beiträgen zur Kfz-, Unfall-, Arbeitslosen-, und Privathaftpflicht- und anderen Versicherungen rund 3.000 Euro im Jahr.

Private Krankenversicherung: Vorauszahlung für die nächsten Jahre leisten

Private Krankenversicherung: Vorauszahlung für die nächsten Jahre leisten

Fazit: Bei einem Steuersatz von 40 Prozent spart Herr Steuerle 2.560 Euro plus Soli und Kirchensteuer.

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