Spendenorganisationen: Neue gemeinnützige Zwecke von Friedhof bis Klimaschutz

Zuwendungen, d.h. Spenden und Mitgliedsbeiträge, für steuerbegünstigte Zwecke sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 10b EStG). Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehören gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke – sowie mit Besonderheiten die Förderung von Parteien und Wählervereinigungen. Seit 2007 sind alle gemeinnützigen Zwecke auch spendenbegünstigt und in einem Katalog explizit aufgeführt (in § 52 Abs. 2 AO). Nur Spendenorganisationen, die einen der Zwecke erfüllen, werden steuerlich anerkannt.

Aktuell wurde ab dem 1.1.2021 die Liste der gemeinnützigen (also steuerbegünstigten) Zwecke in der Abgabenordnung erweitert. 2021 kommt ein Zweck hinzu, den manche eigentlich schon länger dort wähnten: die Förderung des Klimaschutzes. Ebenfalls neu: Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Die Steuerbegünstigung für Heimatpflege und Heimatkunde wird um die „Ortsverschönerung“ ergänzt.

Auch der Freifunk wurde neu in die Abgabenordnung aufgenommen. Darunter fallen z. B. lokale Bürgernetze, die einen entsprechenden Zugang zum Internet anbieten.

Auch die Friedhofsverwaltung ist als „Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten“, neu hinzugekommen. (§ 52 Abs. 2 AO, geändert durch das „Jahressteuergesetz 2020″ vom 21.12.2020).

Die Neuregelung für Spendenorganisationen gilt ab Veröffentlichung des Gesetzes, also ab dem 29.12.2020.

Das sind die Änderungen im Katalog der gemeinnützigen Zwecke:

  • 8. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. …
  • 10. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Pflege des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. …
  • 22. Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortverschönerung.
  • 23. Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports. …
  • 26. Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.

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