„Spaghettimonster-Kirche“ ist keine Religionsgemeinschaft

Es ist kein Witz und auch keine Geschichte aus einem Kinderbuch: Es gibt tatsächlich eine sog. „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“, die 2005 vom US-Physiker Bobby Henderson gegründet wurde. Es handelt sich dabei um eine Religionssatire, die als Persiflage der kreationistischen Pseudowissenschaft Intelligent Design gedacht war, die damals gleichberechtigt neben der Evolutionstheorie im Biologieunterricht gelehrt werden sollte.

Da der Kreationismus keinen bestimmten Gott als Schöpfer nennt, argumentierte Henderson, es handele sich dabei nicht um den christlichen, sondern um seinen Gott, das „Fliegende Spaghettimonster“. Inzwischen hat die satirische Religionsgemeinschaft weltweit Anhänger, sog. Pastafari. Als Gottheit wird das Spaghettimonster verehrt. Der Verein imitiert als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie zum Beispiel im „Monsterunser“.

Man mag es kaum glauben: Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ mit Sitz in Templin ist lt. eigenen Angaben wegen Förderung kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke als gemeinnützig anerkannt und kann somit steuerbegünstigt Spenden und Mitgliedsbeiträge empfangen und bescheinigen.

Aktuell hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass der eingetragene Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ weder als Religionsgemeinschaft noch als Weltanschauungsgemeinschaft zu beurteilen ist. Daher hat der Verein auch nicht die Rechte einer Kirche (OLG Brandenburg vom 2.8.2017, 4 U 84/16).

  • Nach Auffassung der Richter fehlt es schon nach dem Inhalt der Satzung und dem eigenen Vortrag des Vereins an dem für Religionsgemeinschaften charakteristischen Gottesbezug. Der Verein sei aber auch nicht als Weltanschauungsgemeinschaft einzuordnen, da eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder fehle. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt befasse und zu daraus abgeleiteten Werturteilen gelange. Der Zweck des Vereins bestehe ausschließlich darin, eine öffentliche Satire der christlichen Religion zu betreiben.
  • Der Verein wollte an den Ortseingängen von Templin Schilder aufstellen, die auf die wöchentlich stattfindende „Nudelmesse“ hinweisen. Da der Verein aber keine Religionsgemeinschaft ist, darf er auch keine Hinweisschilder auf Gottesdienste aufstellen, wie dies den christlichen Kirchen erlaubt ist.

Hinweis

Angesichts dieses Urteils muss die Finanzverwaltung nun wohl überprüfen, ob der Verein weiterhin als gemeinnützig anzuerkennen ist und Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sein können.

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