Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Fast etwas untergegangen ist in der öffentlichen Wahrnehmung, dass auch eine weitreichende steuerliche Änderung in Bezug auf die Sofortabschreibung angestoßen werden soll.
In dem Beschluss heißt es nämlich auch:
„Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.“(Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 19.1.2020)
Das bedeutet, dass beruflich genutzte PCs und Notebooks, die seit Beginn des Jahres angeschafft wurden oder noch werden, statt über einen Zeitraum von drei Jahren sofort in einer Summe abgeschrieben werden dürfen. Der Beschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Neben Selbstständigen profitieren auch Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten und sich dafür Hardware gekauft haben, von der Sofortabschreibung .
och wurde das notwendige Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem die Regelung präzisiert wird, nicht veröffentlicht, Soweit ersichtlich will Bundesfinanzminister Olaf Scholz dies im Rahmen einer Verwaltungsanweisung und nicht per Gesetz regeln. Über Einzelheiten werden wir berichten, sobald diese bekannt werden.