Wenn Sie im Jahr 2025 mehr Netto vom Brutto erhalten möchten, sollten Sie frühzeitig einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dieser reduziert Ihre monatliche Steuerlast direkt und sorgt so für ein höheres Nettoeinkommen. Besonders Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen profitieren von dieser Möglichkeit.
Handwerkerleistungen: Kein Steuerabzug bei freiwilliger Anzahlung
Für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie können bis zu 6.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dabei lassen sich 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig ist, dass die Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet und unbar bezahlt werden. Steuerlich absetzbar sind dabei nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.
Weiterlesen
Steuerliche Behandlung von Nutzungsentschädigungen nach Darlehenswiderruf
Wenn ein Darlehensvertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen wird, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Darlehensnehmern und Banken. Dabei ist oft von „Nutzungsentschädigungen“ die Rede, die Banken an Darlehensnehmer zahlen müssen. Der Fiskus möchte diese Entschädigungen gerne als Kapitaleinkünfte versteuern. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat in aktuellen Urteilen klargestellt, dass dies in vielen Fällen nicht zulässig ist.
Weiterlesen
Erstmalige Berufsausbildung: Was Eltern wissen sollten
Die erstmalige Berufsausbildung ist steuerlich und in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld von großer Bedeutung. Zum einen können die Ausbildungskosten nur begrenzt bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben und nicht unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Ausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG). Zum anderen besteht während der Erstausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG).
Weiterlesen
Pflegekosten: Sind Pflegefahrten steuerlich absetzbar?
Wenn Eltern oder Angehörige pflegebedürftig sind, übernehmen oft die Kinder oder Verwandten die Betreuung. Besonders bei weiten Strecken können dabei hohe Fahrtkosten entstehen. Doch die Frage ist: Sind Pflegefahrten steuerlich absetzbar?
Fahrten zur Arbeit: Kürzeste oder verkehrsgünstigste Straßenverbindung?
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben über die Entfernungspauschale abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei ist es wichtig zu wissen, ob die verkehrsgünstigste Straßenverbindung oder die kürzeste Strecke angesetzt werden darf. Für die ersten 20 Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?
Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.
Ab 2025: 4-Tages-Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft. Aufgrund des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.7.2024 verlängern sich die Postlaufzeiten. Bislang galt ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Versand durch die Post als zugestellt. Künftig wird diese Frist auf vier Tage verlängert, was auch Auswirkungen auf die elektronische Übermittlung hat.
Fahrten zur Arbeit: Arbeitgeberleistungen für Deutschland-Ticket steuerfrei
Seit 2019 sind bestimmte Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse, Jobticket oder Deutschland-Ticket – an Arbeitnehmer zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).
Häusliches Arbeitszimmer: Kostenabzug als Rentner oder Pensionär?
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen – auch nach der Neuregelung zum 1. Januar 2023 – in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann aber auch pauschal ein Betrag von 1.260 Euro (Jahrespauschale) abgezogen werden. Der Fall „Voller Kostenabzug oder Jahrespauschale“ betrifft beispielsweise Schriftsteller, Übersetzer, Gutachter oder IT-Fachleute, die so gut wie ausschließlich zuhause arbeiten.
Fotovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug ab 2022 für alte Jahre möglich?
Rückwirkend seit dem 1.1.2022 werden Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderen Nebengebäuden) bis zu 30 kWp gesetzlich steuerfrei gestellt. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Auch Fotovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp je Wohn-/Geschäftseinheit sind begünstigt.
Weiterlesen