Die Überwachung finanzieller Transaktionen wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Überwachungspflichten wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, zum Beispiel beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.
- Bis Juni 2017 waren Barzahlungen beim Handel mit Gütern bis 15.000 Euro möglich, ohne dass der Kunde identifiziert werden musste. Beispielsweise konnten Goldbarren und Goldmünzen bis 15.000 Euro bar und anonym gekauft werden.
- Seit dem 26.6.2017 ist die Identifizierungsschwelle herabgesetzt auf 10.000 Euro, das heißt, bei einem Bargeschäft über 10.000 Euro muss ein Ausweis vorgelegt werden. So genannte „Güterhändler“ – also Personen, die gewerblich Güter veräußern – müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen, soweit sie im Rahmen einer Transaktion Barzahlungen ab 10.000 Euro annehmen oder tätigen. Zu den „Güterhändlern“ gehören auch Edelmetallhändler.
- Seit dem 10.1.2020 ist die Schwelle für anonyme Bargeldgeschäfte mit Edelmetallen, wie Gold, Silber und Platin, weiter herabgesetzt – und zwar von 10.000 Euro auf 2.000 Euro. Als Bargeld gelten dabei auch Zahlungen mittels EC- oder Kreditkarte.
- Seit dem 9.8.2021 müssen Kunden, die Bargeld bei ihrer Bank oder Sparkasse einzahlen, bei Beträgen über 10 000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen. Gelegenheitskunden (also Einzahler, die kein Konto bei dem Kreditinstitut haben) müssen die Herkunft des Bargeldes bei Bargeldeinzahlungen bei einem Betrag über 2.500 Euro immer anhand eines aussagekräftigen Beleges nachweisen (www.bafin.de). Wenn ein Kunde bei einem solchen Geschäft keinen Nachweis vorlegen kann, muss die Bank die Transaktion ablehnen.
Aktuell hat das EU-Parlament am 24.4.2024 eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beschlossen. Barzahlungen über 10.000 Euro sind künftig verboten; sie müssen nun elektronisch abgewickelt werden. Gleichwohl können die Mitgliedstaaten eine niedrigere Obergrenze beibehalten oder festlegen. Neu ist, dass bei Barzahlungen bereits ab 3.000 Euro die Daten des Käufers für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden.
Weitere Neuregelungen:
- Einer „erhöhten Sorgfaltspflicht“ werden besonders Banken und andere Finanzinstitute, Immobilienmakler, Vermögensberater und Kasinos unterzogen. Anwälte und Notare können sich künftig beim begründeten Verdacht, in Geldwäsche verwickelt zu sein, nicht mehr auf das Berufsgeheimnis berufen.
- Künftig müssen auch Anbieter von Kryptowährungen ihre Kunden umfassend kontrollieren, so, wie es bei Banken bereits üblich ist. Transaktionen von 1.000 Euro und mehr müssen geprüft werden.
- Händler von Luxusgütern wie Juweliere und Uhrenhändler, aber auch Verkäufer von Privatflugzeugen und Yachten, gelten als spezielle Adressaten der Neuregelung, denn ihre Geschäfte gelten als besonders anfällig für die Geldwäsche. Die Händler müssen künftig die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die Behörden melden.
- Die verschärften Regeln gelten ab 2029 auch für finanzstarke Profifußballklubs. Vereine und Spielervermittler geraten nun ins Visier der Geldwäschebekämpfung. Aber auch andere Profisportarten werden betroffen sein.
- Die Behörden sollen zudem die Bankgeschäfte von Personen mit einem Vermögen von mehr als 50 Mio. Euro strenger überwachen. Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden.
- Ergänzend zur Bargeldobergrenze müssen die Adressaten der Neuregelung die Identität all jener Personen offenbaren und nachweisen, die Bargeldtransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro durchführen.
- Die Überwachung der neuen Regeln sollen nationale Behörden übernehmen, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority – AMLA) mit Sitz in Frankfurt.
Die Bargeldobergrenze ist besonders in Deutschland umstritten, weil es eines der wenigen EU-Länder ist, wo es bisher noch keine Obergrenze gibt. Hier müssen Käufer sich bislang nur ausweisen, wenn sie mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen wollen.
Bereits heute besteht in Euro von 27 Mitgliedstaaten eine Bargeldobergrenze. Am niedrigsten ist sie mit 500 EUR in Griechenland, am höchsten mit 15.000 Euro in Kroatien. In der Slowakei liegt die Obergrenze bei 5.000 Euro , in Bulgarien bei 5.100 Euro, in Belgien und in den Niederlanden sowie in Portugal bei 3.000 Euro, in Spanien bei 2.500 Euro, in Dänemark bei 1.000 Euro. In Frankreich liegt die Obergrenze für französische Steuerzahler bei 1.000 Euro und für Ausländer bei 10.000 Euro.
In Italien lag die Obergrenze bis Ende 2022 bei 2.000 Euro, die aktuelle Regierung hat sie ab 2023 auf 5.000 Euro angehoben. Nur in Estland, Finnland, Irland, Island, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und auf der Insel Zypern gibt es keine Bargeldobergrenze. Mit der einheitlicheren Regelung soll dieser Flickenteppich nun beseitigt werden.