Finanzämter starten im März 2018 mit der Einkommensteuer 2017

Anfang März 2018 beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Das Finanzministerium NRW empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Dies bietet besonders für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben und die Daten können vom Finanzamt direkt weiterverarbeitet werden.

Für alle, die die elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärung nutzen, gibt es noch einen weiteren Vorteil: Sie können sich mit der Abgabe zwei Monate länger Zeit lassen. Die Abgabefrist endet erst Ende Juli. „Die Steuererklärung per Mausklick bietet noch mehr Service und Bürgerfreundlichkeit und ist ein großer Schritt der Finanzverwaltung unseres Landes in Richtung Digitalisierung“, wirbt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes NRW, für die digitale Veranlagung.

Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten von Lohnsteuer kompakt als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Deutschlands schnellste Finanzämter 2017

Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.

Wie lang die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist, können Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehen.

Steuererklärung für 2017: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. In unserem Beitrag „Steuererklärung für 2017: Das ist neu“ finden Sie unter anderm die wichtigsten Neuerungen zum aktuellen Steuertarif und den Regeln zur Familienförderung.

Ab 2018: Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ vom 18.7.2016 wurde die Belegvorlagepflicht wird in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Diese Regelung gilt erstmaluig ab der Steuererklärung für das Jahr 2017. Kurz gesagt: Eine Steuererklärung ohne Belege ist jetzt möglich.

Allerdings müssen Sie die Belege dennoch weiterhin sammeln und aufbewahren, denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Unterlagen nachfordern – im Zweifelsfall sogar 10 Jahre lang.

Es gibt aber auch weiterhin Belege, die Sie in bestimmten Fällen der Steuererklärung beilegen sollten. Darunter fallen bespielsweise der Nachweise über eine Behinderung (im ersten Jahr oder wenn es Änderungen gibt) oder Bescheinigungen über anrechenbare Steuern, die man im Ausland abgeführt hat. Auch wenn das Finanzamt zunächst auf die Vorlage dieser Belege verzichtet, wird in diesem Fällen für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung die Vorlage von Belegen erforderlich sein.

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