Auch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.
Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da sie ihren Lebensunterhalt regelmäßig nicht selbst bestreiten und bereits mittelbar durch Haushaltsgemeinschaften mit Erwerbstätigen oder Bezieherinnen und Beziehern von Hinterbliebenenrenten erfasst werden.
Empfänger von Waisenrenten, deren Lebensunterhalt nicht über die Haushaltsgemeinschaft abgedeckt ist, haben die Pauschale in der Regel als Auszubildende erhalten oder sollen sie als Studierende oder Fachschüler und Fachschülerinnen erhalten.
Eine Antragstellung zur Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Die Zahlung wird als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen erfolgen und soll zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht, um der Leistungsfähigkeit des Einzelnen Rechnung zu tragen. Sie unterliegt jedoch nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie wird auch nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet