Die Steuererklärung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung können schon seit etlichen Jahren elektronisch auf der Website Elster erstellt und abgegeben werden. Noch länger ist die Erstellung der Steuererklärung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen möglich im Programm „ElsterFormular“. Das Programm kann im Jahr 2020 zum letzten Mal für die Bearbeitung von Steuererklärungen genutzt werden.
„ElsterFormular„ist das offizielle PC-Programm der Finanzverwaltung zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare. Sie können Ihre Steuererklärung einfach am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt via Internet abgeben. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden durch die Elster-Software auf formale Richtigkeit überprüft. Gegebenenfalls werden Sie auf fehlende bzw. unbedingt notwendige Angaben hingewiesen. Ergänzend werden weitere Möglichkeiten der Datenkommunikation mit der Steuerverwaltung angeboten.
Aktuell weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) darauf hin, dass ElsterFormular letztmalig im Jahr 2020 für Steuererklärungen des Jahres 2019 genutzt werden kann. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) kann nicht mehr mit dem Programm der Finanzverwaltung erstellt werden (Bayerisches LfSt vom 6.2.2020, Senator für Finanzen Bremen vom 7.2.2020).
Um den Umstieg von der offiziellen Software der Finanzverwaltung zu einem anderen Programm zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit Ihre Steuerdaten zu exportieren. Dies erspart Ihnen die Neueingabe der bereits in ElsterFormular erfassten Angaben.
Sie können Ihre Steuerdaten aus „ElsterFormular“ problemlos in Steuererklaerung-Polizei.de“ übernehmen. Dies erspart Ihnen die Neueingabe der bereits in ElsterFormular erfassten Angaben. Den Start des Datenexports aus der Elster-Software finden Sie im Menüpunkt „Export“.
Wie sie die Export-Datei erzeugen, erfahren Sie in unserem Workshop.