Kategorie: Steuertipps

Erstmalige Berufsausbildung: Was Eltern wissen sollten

Die erstmalige Berufsausbildung ist steuerlich und in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld von großer Bedeutung. Zum einen können die Ausbildungskosten nur begrenzt bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben und nicht unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Ausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG). Zum anderen besteht während der Erstausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG).
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Fahrten zur Arbeit: Kürzeste oder verkehrsgünstigste Straßenverbindung?

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben über die Entfernungspauschale abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei ist es wichtig zu wissen, ob die verkehrsgünstigste Straßenverbindung oder die kürzeste Strecke angesetzt werden darf. Für die ersten 20 Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.


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Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?

Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.


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Nebenkosten: So nutzen Mieter und Eigentümer Steuervorteile

Auch Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Das heißt – innerhalb bestimmter Grenzen – können 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a EStG). Geht es um Aufwendungen, die anteilig über die Nebenkosten getragen werden, bedarf es für den Kostenabzug einer Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213; BFH-Urteil vom 20.4.2023, VI R 24/20).
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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