Kategorie: Steuernachrichten

Pflegebedürftige: Welche neuen Pflegegrade der Hilflosigkeit entsprechen

Behinderte Menschen haben Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung unterschiedlich hoch ist. Bei Hilflosigkeit (Merkzeichen „H“) und Blindheit (Merkzeichen „Bl“) beträgt der Behinderten-Pauschbetrag unabhängig vom Grad der Behinderung 3.700 Euro (§ 33b EStG). Gleichgestellt mit dem Merkzeichen „H“ ist die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger in Pflegestufe III gemäß Bescheid der Pflegekasse (§ 65 Abs. 2 EStDV).
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Vorsorge: Selbstbehalt in der Krankenversicherung keine Sonderausgaben

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Oftmals vereinbaren Privatversicherte einen mehr oder weniger hohen Selbstbehalt in der Krankenversicherung, um so die Beiträge niedriger zu halten. Das bedeutet: Sie können auch nur die niedrigeren Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
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Duales Studium: Was als Berufsausbildung steuerlich absetzbar ist

Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und eine Ausbildungsvergütung vorsieht.
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Existenzgründer: Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung wegen einer Sperrzeit

Existenzgründer haben die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern (§ 28a SGB III). So haben Sie die Chance, sich für wenig Geld ordentliche Leistungen für den Fall zu erhalten, dass plötzlich die Aufträge wegbrechen, sie ihren Betrieb schließen und die Selbstständigkeit aufgeben müssen.
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Kapitalerträge: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor (Verlustbescheinigung!). Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Adoptionskosten bleiben nicht abzugsfähige Belastung

Nach früherer Rechtslage waren Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).


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Kinderbetreuung: Schadensersatzanspruch für Eltern ohne Betreuungsplatz

Mit dem sog. Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 10.12.2008 wurde der Ausbau der Kinderbetreuung bis zum 31.7.2013 vorangetrieben und ab dem 1.8.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei und drei Jahren eingeführt. „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf“ (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
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Haushaltsscheck: Änderungen jetzt leichter mit dem Änderungsscheck mitteilen

Bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro gibt es für Privathaushalte als Arbeitgeber eine wesentliche Erleichterung: Zur Anmeldung und Beitragszahlung kann – und muss! – der Arbeitgeber den sog. Haushaltsscheck verwenden. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie Ihre geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe ganz einfach bei der Minijobzentrale an und erteilen gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Nebenkosten.
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Kinder und Angehörige im Ausland: Neue Ländergruppeneinteilung ab 2017

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Für Sie gilt 2017 eine neue Ländergruppeneinteilung. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt.
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