Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2017 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2017.
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Kategorie: Steuernachrichten
Fortbildung: Kurse zur Persönlichkeitsbildung als Werbungskosten absetzbar?
Viele Kurse und Lehrgänge, die aus beruflichem Grund absolviert werden, vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten, die auch für die eigene Persönlichkeitsbildung nützlich sind. Besonders gilt dies für psychologisch orientierte Kurse. Genau deshalb wollen die Finanzämter solche Aufwendungen häufig steuerlich nicht anerkennen. In vielen Fällen aber können Sie Ihre Kosten doch erfolgreich als Werbungskosten absetzen.
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Arbeitszimmerkosten: Doppelter Höchstbetrag bei zwei Personen?
Seit 2005 wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer objektbezogen an. Das bedeutet, dass die Arbeitszimmerkosten unabhängig von der Anzahl der nutzenden Personen nur einmal bis zu 1.250 Euro absetzbar sind. Wenn also ein Lehrerehepaar ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, kann nicht jeder die Kosten bis 1.250 Euro absetzen, sondern dieser Höchstbetrag ist entsprechend dem Nutzungsverhältnis aufzuteilen.
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Betriebsrenten: Kapitalzahlungen nicht mittels Fünftelregelung steuerbegünstigt
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung („Betriebsrenten“) sind als Arbeitslohn oder als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Dies gilt auch für Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds.
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Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
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Rente mit 67: Der Jahrgang 1952 muss 6 Monate länger arbeiten
Im Jahre 2016 wird der Geburtsjahrgang 1951 nun 65 Jahre alt und erreicht damit das einstmals gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre. Zeit also, um in Rente gehen zu können? Nein, denn im Jahr 2012 startete für Neurentner die „Rente mit 67“ – und damit sind jetzt spezielle Grenzen zu beachten.
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Unterhaltsleistungen: Anrechnung des Elterngeldes in voller Höhe
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 8.652 Euro (2016), 8.472 Euro (2015), 8.354 Euro (2014) als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar, ohne dass eine zumutbare Belastung anzurechnen ist. Doch anzurechnen auf den Höchstbetrag sind eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers, die den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro übersteigen.
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Aktienverkauf: Gewinnmitnahmen steuerpflichtig?
Das Jahr 2016 war für Aktienanleger nicht schlecht. Die Kurse sind gegen Jahresende nochmals ordentlich angestiegen. Da liegt es nahe, dass so mancher Aktienbesitzer über Gewinnmitnahmen nachdenkt – getreu der Anlageregel „Nur realisierte Gewinne sind echte Gewinne“. Dabei stellt sich die Frage: Verdient der Fiskus bei einem Aktienverkauf mit?
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Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2017 erst mit 63 plus 4 Monate
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen bei der Rente mit 63 lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden.
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März 2017: Bearbeitungsstart für die Einkommensteuer 2016
Die Finanzämter wollen wie in den vergangenen Jahren Anfang März 2017 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 starten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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