Kategorie: Steuernachrichten

Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht

Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert – und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.
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Verkauf von Gold: Wie Gewinne und Verluste steuerlich behandelt werden

Gold und Silber haben in den vergangenen Jahren erhebliche Wertentwicklungen gehabt. Da überlegen nicht wenige, sich von ihren Goldmünzen und Goldbarren zu trennen und „Kasse zu machen“. Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?
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Poker: Preisgeld und Spielgewinn nicht umsatzsteuerpflichtig

Der in der Szene bekannte Pokerspieler Jens Vörtmann war seit 2007 Full Tilt Pro und gewann 2008 ein WSOP-Bracelet im H.O.R.S.E., mit einem Preisgeld von 298.253 Dollar. Außerdem spielte er als erster Deutscher in einer Folge „Poker After Dark“ mit und gewann im Heads-Up gegen Phil Hellmuth. Das Preisgeld betrug 120.000 Dollar, die Sendung wurde 2010 ausgestrahlt. Diese Erfolge und sein Auftreten in der Öffentlichkeit weckten auch das Interesse des Finanzamtes.
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Neuregelung der Steuerklassenkombination bei Heirat

Nach bisheriger Regelung wird für Eheleute bei Heirat programmgesteuert die Steuerklasse III gebildet, wenn nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer berufstätig ist. Der nicht als Arbeitnehmer tätige Ehegatte wird in keine Steuerklasse eingereiht. Das hat sich zum 1.1.2018 geändert.
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Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen 2018

Seit 2015 erheben die gesetzlichen Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) oder ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) einen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem normalen Beitrag direkt vom Gehalt oder der Rente erhoben. Bisher ist der Beitrag allein vom Versicherten zu tragen.
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Unterliegt das Transferkurzarbeitergeld der Fünftelregelung?

Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für die betroffenen Mitarbeiter meist sehr schmerzlich. Zur gütlichen Trennung werden sie daher häufig mit einem goldenen Handschlag verabschiedet und erhalten zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a EStG und gehört damit zu den „außerordentlichen Einkünften„. Und für diese außerordentlichen Einkünfte gibt es eine Steuervergünstigung: die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung (§ 34 EStG).
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Kindergeld: Verkürzung der rückwirkenden Auszahlung von Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend möglich und zwar für die letzten 4 Jahre, da der Anspruch auf Kindergeld erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr verjährt, in dem er entstanden ist. Es gelten hier die allgemeinen Verjährungsregeln gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Damit ist es möglich, beispielsweise einen Kindergeldanspruch aus 2013 noch im Jahre 2017 geltend zu machen.
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Steuererklärung 2017: Neues Freitextfeld – Was das bedeutet

In der Einkommensteuererklärung 2017 stößt man im Hauptformular in Zeile 98 auf ein Freitextfeld mit kuriosem Text und ist gar sehr verwundert: „Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift ‚Ergänzende Angaben zur Steuererklärung‘ gekennzeichnet ist.“ Was bedeutet das?
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Arbeitnehmer-Sparzulage: Statt Anlage VL nur noch elektronische Meldung

Um für vermögenswirksame Leistungen die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der Steuererklärung beantragen zu können, stellt das Anlageinstitut, z.B. die Bausparkasse, dem Anleger jährlich eine Bescheinigung aus – die „Anlage VL“. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen. Die „Anlage VL“ in Papierform hat zwei Ziele: Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt und Information des Arbeitnehmers. Bisher wurde die „Anlage VL“ einfach zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.
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