Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2020 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Bei den Sozialabgaben steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Kategorie: Steuernachrichten
Erwerbsminderungsrente: Kein Steuervorteil für rückwirkende Rentennachzahlung
Nicht selten werden Renten oder Pensionen nach Streitfragen für mehrere Jahre in einem Betrag nachgezahlt. Eine solche Rentennachzahlung gilt steuerlich als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und gehört damit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese außerordentlichen Einkünfte sind mit dem maßgeblichen steuerpflichtigen Besteuerungsanteil nach der sog. Fünftel-Regelung begünstigt. Vorausgesetzt, die Nachzahlung erstreckt sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und umfasst einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG).
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Sportvereine: Trainer ist sozialversicherungspflichtig
Wer eine nebenberufliche Tätigkeit als Trainer ausübt und dafür ein gewisses „Honorar“ bezieht, das über die steuerlichen Freibeträge hinausgeht, hat nicht immer ein Interesse daran, als Arbeitnehmer eingestuft zu werden. Der eine oder andere würde sich die Sozialversicherungsbeiträge gerne sparen, wenn er bereits anderweitig versichert ist. Und auch die Vereine würden ihren Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen lieber in den Sport investieren als an die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung abzuführen. Doch die Prüfungsdienste der Sozialversicherung sind streng und vielfach können sie sich auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte verlassen.
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Kranken- und Pflegeversicherung: Noch in 2019 hohe Vorauszahlung leisten
Ein schönes Steuersparmodell wird zum 1.1.2020 aller Voraussicht nach eine wichtige Änderung erfahren: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur so genannten Basisabsicherung. Entsprechende Beiträge dürfen nämlich nach derzeitigem Recht bis zum 2,5-fachen des laufenden Jahresbeitrages im Voraus für kommende Jahre gezahlt und in ebenfalls voller Höhe im Zahlungsjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2020 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Verlustvortrag: Viele Studenten „verbrennen“ ihre schönen Studienkosten
Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.
Mindesteigenbeitrag: Jetzt Riester-Vertrag überprüfen und auffüllen!
Die Wirtschaft boomt – noch. Und so sind auch in diesem Jahr die Löhne und Gehälter gestiegen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Riester-Rente: Abfindung einer Kleinbetragsrente vor 2018 steuerbegünstigt?
Riester-Renten sind nur dann mittels Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug begünstigt, wenn sie lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Unschädlich ist eine Kapitalzahlung in Höhe von 30 % des Sparkapitals zu Rentenbeginn. Förderunschädlich ist auch die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen (§ 93 Abs. 3 EStG).
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Scheidung: Wie weit gehen die Auskunftsrechte beim Zugewinnausgleich?
Wer während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann bei der Scheidung einen Zugewinnausgleich beantragen. Das heißt, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ex-Partnern hälftig geteilt wird. Doch nicht immer laufen die Verhandlungen über den Zugewinnausgleich friedlich ab. Und zuweilen besteht der Verdacht, dass einer der beiden Ex-Partner Vermögenswerte verschweigt.
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Vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihen steuerpflichtig?
Beim Verkauf von verzinslichen Wertpapieren erhält der Verkäufer sog. Stückzinsen für die Zeit seit dem letzten Zinstermin. Diese vereinnahmten Zinsen waren bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig. Doch seit 2009 sind sie Teil des Veräußerungserlöses. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig und unterliegt der Abgeltungsteuer – aber nur bei Wertpapieren, die ab 2009 gekauft wurden! Gleichwohl müssen die Stückzinsen gesondert berechnet und dem Käufer in Rechnung gestellt werden (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG).
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Ehrenamt: Neuer Ehrenamtsfreibetrag für Geflüchtete
Für gewisse ehrenamtliche Nebentätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen gezahlt, die in bestimmter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Dies betrifft den Übungsleiterfreibetrag und den Betreuerfreibetrag von jeweils 2.400 Euro (§ 3 Nr. 26 und 26b EStG), den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) sowie den Freibetrag im öffentlichen Bereich von 2.400 EUR (§ 3 Nr. 12 EStG).