Kategorie: Steuererklärung 2023

Hilfe in Steuersachen: Wer darf eigentlich bei der Steuer helfen?

In Deutschland regelt das Steuerberatungsgesetz, wer bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen darf. Und das sieht nur bestimmte Personen und Vereinigungen dafür vor. In allererster Linie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Diese Personengruppe ist zur unbeschränkten Hilfeleistung befugt. Selbstverständlich sind auch Lohnsteuerhilfevereine beratungsbefugt, wenn auch nur beschränkt. Dürfen aber auch Verwandte Hilfe in Steuersachen leisten?


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Rentenerhöhung ab Juli 2023

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland können ab Juli 2023 wieder mit einer Rentenerhöhung rechnen. Im Vorjahr waren die Renten im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Grundsätzlich sind die Renten an die Lohnentwicklung im Vorjahr gekoppelt.
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Heimliche Kontenabrufe auf unverändert hohem Niveau

Mit Hilfe der automatisierten Kontenschnüffelei können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Über die heimlichen Kontenabrufe werden die betroffenen Bürger und sogar die Banken nicht informiert. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
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Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkauft, ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung, bleibt ein Veräußerungsgewinn aus dem Immobilienverkauf steuerfrei, sofern die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde oder die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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Härtefallhilfen wegen Energiekosten für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle

Private Haushalte, die im Jahre 2022 mit Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle geheizt haben, hatten – wie Gaskunden – mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Auch diese Haushalte sollen eine staatliche Hilfe bekommen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds zu vereinbaren“ (BT-Drucksache 20/4911 vom 14.12.2022, S. 9; BT-Drucksache 20/4915 vom14.12.2022, S. 8). Wer bekommt die Härtefallhilfen?
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Gebäude-AfA: Anforderung an Gutachten zur Verkürzung des AfA-Zeitraums

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz zu gering und so wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Immobilien: Barzahlungsverbot auch für Kryptowährungen, Gold und Edelsteine

Im Mai 2022 hatte der Bundestag wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine ein erstes Gesetz zur besseren Durchsetzung von Sanktionen beschlossen. Damit sollte die Zusammenarbeit der maßgebenden Behörden intensiviert und ihre Zuständigkeiten erweitert werden. Es sollte auch bessere Möglichkeiten zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen geben (Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vom 23.5.2022). Nun wird das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ um das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ ergänzt und ein verschärftes Barzahlungsverbot eingeführt.
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Gestaltungsmodell: Baukosten oder Kaufpreis rechtzeitig aufteilen

Beim Erwerb oder der Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes kann eine geschickte Zuordnung der Darlehen und der Eigenmittel enorme Steuervorteile bringen. Doch bei dem Gestaltungsmodell gibt es einiges zu beachten.


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Fahrtkosten für Feuerwehrleute: Wie wird die erste Tätigkeitsstätte ermittelt?

Im Jahre 2019 hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine „erste Tätigkeitsstätte“ hat. Nach diesem Urteil hätte er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. die Dienstreisepauschale als Werbungskosten geltend machen können (Urteil vom 28.11.2019, 6 K 1475/18). Doch soeben hat der Bundesfinanzhof der Revision des Finanzamts entsprochen.


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Thesaurierende Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2023?

Seit 2018 haben Anleger von Investmentfonds während der Haltedauer der Anteile eigentlich nur die tatsächlichen Ausschüttungen zu versteuern. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Der Gesetzgeber will auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Deshalb müssen Anleger in diesen Fällen eine sog. Vorabpauschale versteuern.


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Privatverkäufe: Neue Meldepflichten der Internetbetreiber

Wer Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, kommt heutzutage um digitale Plattformen bzw. Online-Marktplätze kaum noch herum. Ob Bücher, Elektronik, Kleidung, Reisen, Autos oder Unterkünfte – nahezu alle Waren und Dienstleistungen werden auf digitalen Plattformen vermarktet. Zu den bekanntesten Beispielen zählen Internetportale wie AirBnB, Booking, Tripadvisor, Expedia, GetYourGuide, Uber, Amazon Marketplace, eBay, Vinted oder Etsy, um nur einige zu nennen.
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