Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen – so die Theorie! Wie so häufig bei Steuermodellen ist aber auch die Gestaltung „Zuschuss für eine Fahrzeugwerbung“ zu sehr auf die Spitze getrieben worden.
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Kategorie: Allgemein
Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019
Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Kindergeld: Anrechnung polnischer Familienleistung „500+“
Für Kinder, die im Ausland leben, können Eltern durchaus Kindergeld in Deutschland bekommen. Dieses wird aber nicht gezahlt, wenn „Leistungen für Kinder im Ausland gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind“ (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Gleiches gilt für eine Familienleistung, die vergleichbar ist mit der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung der Privatnutzung
Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Fahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Firmenfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.
Bundeswehr: Sind zurückgezahlte Studienkosten Werbungskosten ?
Kürzlich ging durch die Presse, dass ein Ex-Sanitätsoffizier 57.000 Euro an Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen muss (Spiegel online vom 14.1.2020). Der Betroffene hatte sich bei der Bundeswehr zu einem Dienst von 17 Jahren verpflichtet. Auf Kosten der Bundeswehr konnte er mit einem stattlichen Ausbildungsgeld Medizin studieren, wurde danach Offizier und durfte nach dem Studium sogar eine klinische Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie absolvieren. Anschließend war er als Armeearzt mehrere Jahre in Krisengebieten im Einsatz gewesen, unter anderem auch in Afghanistan. Dann verweigerte er den Kriegsdienst, wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen und soll nun einen Teil seiner Studienkosten zurückzahlen.
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Doppelte Haushaltsführung: Wann ist eine finanzielle Beteiligung ausreichend?
Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bei Ledigen kommt dem eigenen Hausstand am Hauptwohnort eine größere Bedeutung als Verheirateten zu. Eine neue Bedingung für den „eigenen Hausstand“ ist seit 2014 die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Hauptwohnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Frage ist, wann eine ausreichende finanzielle Beteiligung vorliegt.
Dienstwagen: Tücken der Fahrtenbuchführung
Unter Finanzbeamten wird gescherzt, es gäbe kein Fahrtenbuch für Dienstwagen, das einer ausführlichen Prüfung standhalte. Das ist sicherlich übertrieben, aber in der Tat gibt es bei der Fahrtenbuchführung so viele Fallstricke, dass es wirklich schwer-fällt, ein solches „finanzamtsfest“ zu führen.
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Darlehensverträge: Vergleichsbeträge nach Rückabwicklung teilweise steuerpflichtig
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Pflege-Pauschbetrag: Rechtlicher Betreuer hat grundsätzlich keinen Anspruch
Betreuen Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung, entstehen Ihnen neben dem aufopferungsvollen Dienst vielerlei Belastungen, die oftmals schwer oder gar nicht zu belegen sind. Für die steuerliche Entlastung können Sie den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt und auch nicht gemindert, wenn die Pflege nicht während des ganzen Jahres erfolgt.
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Steuerwissen für Polizisten: Welche Ausgaben sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Steuerpflichtiger seinem Beruf nachkommen kann. Ein Überblick über Werbungskosten speziell für Polizistinnen und Polizisten.
Werbungskosten machen Spaß – und zwar deshalb, weil sie dazu beitragen, die jährliche Einkommensteuerlast zu senken. Wie das geht? Alle angefallenen Werbungskosten werden in der Steuererklärung mit den Einnahmen verrechnet und senken somit das Einkommen. Und weniger Einkommen bedeutet auch weniger Steuern.
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Städte- und Gemeindebund: Aufwandsentschädigungen sind steuerpflichtig
Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind prinzipiell steuerfrei, wenn der Empfänger seinerseits für den öffentlichen Bereich tätig ist (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG).
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