Autor: Thilo Rudolph

Erklärungspflicht wegen Kurzarbeitergeld: Verspätungszuschläge drohen

In den Coronajahren haben viele Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz. Dadurch wird es bei Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2022 in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen. Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro pro Jahr besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer nicht abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge!


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Pflegepauschbetrag: Keine Gewährung bei nur geringer Pflegeleistung?

Wer Angehörige unentgeltlich zu Hause pflegt und betreut, soll steuerlich ein wenig entlastet werden – mit dem Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG. Dieser beträgt seit 2021 bei Pflegegrad 2: 600 EUR, bei Pflegegrad 3: 1.100 EUR, bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 EUR. Voraussetzung für den Pflegepauschbetrag ist, dass Sie oder Ihr Ehegatte die Pflege persönlich durchführen, zumindest einen Teil der Pflege.


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Wachstumschancengesetz: Reduzierte Besteuerung von Altersbezügen erfolgt rückwirkend!

Wer nach 2022 in Rente geht oder gegangen ist, muss jetzt einen geringeren Teil seiner Alterseinkünfte versteuern. Das betrifft Altersrenten (Rentenfreibetrag), Pensionsbezüge (Versorgungsfreibetrag) und andere Alterseinkünfte (Altersentlastungsbetrag). Die neuen Besteuerungsregeln sind enthalten im „Wachstumschancengesetz„, dem der Bundesrat nach langem Hin und Her am 22.3.2024 seine Zustimmung gegeben hat.


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Firmenwagen und Betriebs-Pkw: Verbesserung für Elektrofahrzeuge

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge), die als Firmenwagen im Betriebsvermögen gehalten werden, sind derzeit besonders begünstigt: Für sie wird bei Arbeitnehmern der private Nutzungswert und bei Selbstständigen der Entnahmewert – statt mit 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent – lediglich mit 0,25 Prozent bewertet. Gesetzestechnisch wird die Maßnahme durch eine Viertelung der Bemessungsgrundlage umgesetzt.


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Keine verlängerte Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf E-Mail

Die Einlegung von Einsprüchen erfordert Genauigkeit: Die Einspruchsfrist verlängert sich bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung. Doch wie ist der richtige Weg zur elektronischen Einreichung? Ein Urteil des BFH klärt auf.


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Gas- und Wärmepreisbremse: Fehler in der Anlage SO wird nicht behoben

Steuerliche Verwirrung: Warum die Eintragung zur Gas- und Wärmepreisbremse in der Steuererklärung 2023 überflüssig wurde, aber dennoch bestehen bleibt. Trotz Gesetzesänderungen müssen Steuerzahler mit einem unnötigen Vordruck und einer falschen Anleitung umgehen. Erfahren Sie, wie die Finanzverwaltung reagierte und welche Auswirkungen dies auf Millionen von Steuerzahlern hat.
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Influencer: Kleidung und Accessoires nicht absetzbar

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wirft ein Licht auf die steuerliche Behandlung von Kleidung und Mode-Accessoires in unkonventionellen Berufsfeldern wie z.B. Influencer. Im Mittelpunkt steht eine Influencerin, deren Ausgaben für ihre Garderobe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden sollten. Doch das Gericht entschied anders.


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Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung unzulässig?

Die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften ist gesetzlich auf 20.000 Euro beschränkt. Ein aktuelles Urteil des FG Rheinland-Pfalz stellt die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Frage. Betroffene, die Termingeschäfte getätigt haben , sollten Einspruch einlegen.
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KulturPass: Zum 18. Geburtstag 100 Euro vom Staat

Im vergangenen Jahr 2023 konnten rund 750.000 Jugendliche zum 18. Geburtstag vom Staat einen „KulturPass“ mit einem Guthaben von 200 Euro bekommen. Das Budget kann zwei Jahre lang auf der digitalen Plattform www.kulturpass.de eingelöst werden und darf nur für kulturelle Zwecke verwendet werden, also für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und CDs oder Schallplatten. Die Bundesregierung stellte für das Pilotprojekt 100 Mio. Euro zur Verfügung.


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Elterngeld: Wegfall des Elterngeldes für gutverdienende Eltern

Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Grundlage für das Elterngeld ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, von dem Steuern und Sozialabgaben mit Pauschalsätzen abgezogen werden und so ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird.
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Freiwilligendienste: Deutliche Erhöhung des Taschengeldes

Die Zahlung eines Entgelts in den Freiwilligendiensten „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) und „Bundesfreiwilligendienst“ (BFD) ist eine „Kann-Leistung“, d.h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Staat, Träger oder Einsatzstelle, ein Entgelt zu zahlen. In der Regel wird eine solche Zahlung aber vertraglich vereinbart. Das Mindestlohngesetz gilt für Freiwilligendienste nicht.
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