Autor: Thilo Rudolph

Neue Regelungen zu Steuervergünstigungen für im Ausland lebende Kinder!

Viele ausländische Bürger haben ihren Wohnsitz in Deutschland, während ihre Familie weiterhin im Heimatland lebt. Sie sind daher in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen hier eine Steuererklärung abgeben. Dabei werden auch eventuelle Steuervergünstigungen berücksichtigt. Für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden manche Steuervergünstigungen aber entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt.


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BFH bestätigt: Korrektur von Steuerbescheiden bei eDaten-Fehlern zulässig

Im Rahmen der Steuererklärung übernimmt das Finanzamt automatisiert zahlreiche Daten, die ihm von bestimmten Unternehmen und Institutionen digital mitgeteilt werden (§ 93c AO). Das sind insbesondere die Daten der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger. Die übermittelten Werte werden auch als „eDaten“ bezeichnet. Die Datenübertragung läuft aber nicht immer reibungslos. Einmal werden die Daten zu spät übertragen und liegen bei der Veranlagung noch gar nicht vor. Ein anderes Mal sind die zunächst übermittelten Daten fehlerhaft und werden später geändert. Das kann zunächst zu falschen Steuerbescheiden führen.


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Krankenversicherung: Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungsverfahren

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für die auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile ab. Gleiches gilt für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung – aber nur für die Beitragsanteile auf Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind, also für eine Basisabsicherung. Aufwendungen für eine private Zusatzkrankenversicherung oder Beitragsanteile für Krankenversicherungen, die über den Basisschutz hinausgehen, sind nur im Rahmen von geringen Höchstbeträgen abziehbar. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und grundsätzlich auch für Rentner gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro, weil diese ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst tragen müssen.
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Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

Die Adoption eines Kindes ist insbesondere bei Auslandsadoptionen immer mit hohen Adoptionskosten verbunden, die subjektiv als „außergewöhnliche Belastung“ empfunden werden. Doch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für die Adoption eines Kindes steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Denn eine Adoption ist „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
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Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V erst ab 2030

Derzeit werden Ehepaaren nach der Eheschließung automatisch die Steuerklassen IV/IV zugeordnet. Auf Antrag kann man in die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. In vielen Ehen verdienen Partner unterschiedlich viel. Oft liegt das Brutto des Mannes über dem der Frau. Mit den Lohnsteuerklassen III und V wird der Unterschied noch größer: Der Partner mit dem höheren Gehalt hat überproportional mehr Netto. Die Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren führt dazu, dass jeder Ehegatte Lohnsteuer entsprechend seinem Verdienst zahlt.


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Olympia 2024: Besteuerung der Prämien für Medaillengewinner

Die Olympischen Spiele und auch die Paralympics in Paris haben die meisten Menschen begeistert bzw. begeistern noch heute – vor allem aber natürlich die Teilnehmer und insbesondere die Medaillengewinner. Zugebenermaßen gibt es davon aus deutscher Sicht nicht allzu viele und auch die Prämien, die die Medaillengewinner bei Olympia 2024 erhalten haben, sind angesichts ihrer grandiosen Leistungen eher bescheiden. Aber vielleicht interessiert doch den einen oder anderen die Frage, ob und – falls ja – wie die Prämien für deutsche Medaillengewinner eigentlich zu versteuern sind. Aufschluss gibt insoweit der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (Sachstand WD 4 – 3000 – 077/21 vom 17.8.2021).


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Mietwohnungsneubau: Neuen Checklisten für Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Mietwohnungsneubau: Neuen Checklisten für Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt. Mit dem „Wachstumschancengesetz“ wurden die Förderbedingungen für den Mietwohnungsneubau etwas verbessert.


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Gebäudeabschreibung: Verkürzung des AfA-Zeitraums per Gutachten

Gebäudeabschreibung: Verkürzung des AfA-Zeitraums per Gutachten

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer für die Gebäudeabschreibung von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz zu gering und so wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe

BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe

Zum Start des Wintersemesters 2022/2023 wurde der BAföG-Höchstsatz von 861 Euro auf 934 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wurde der Freibetrag, bis zu dem Geförderte anrechnungsfrei Einkommen erzielen können, an die seit dem 1. Oktober 2022 geltende „Minijobgrenze“ von 520 Euro (2024: 538 Euro) im Monat angepasst („27. BAföG-Änderungsgesetz“ vom 15.7.2022).
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Hochwasserschäden: Bayern und Baden-Württemberg reagieren

Hochwasserschäden: Bayern und Baden-Württemberg reagieren

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns und Baden-Württembergs beträchtliche Hochwasserschäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Finanzministerien beider Länder kommen deshalb den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen und setzen den so genannten Katastrophenerlass in Kraft.
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