Achtung: Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf – So schützen Sie sich!

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Immer wieder versuchen Betrüger, mit raffinierten Methoden an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Derzeit warnen mehrere Landesämter vor einer neuen Betrugsmasche: gefälschte Steuerbescheide. Diese Bescheide wirken täuschend echt und fordern Empfänger zur schnellen Überweisung von vermeintlich offenen Steuerbeträgen auf. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich um Betrug!

Wie funktioniert die Masche?

Die Betrüger verschicken die falschen Steuerbescheide meist per Post. Als Absender wird entweder ein Finanzamt mit falschen Angaben oder die erfundene Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ genannt. Im Schreiben wird die Empfängerin oder der Empfänger aufgefordert, Einkommenssteuern nachzuzahlen – oft unter Androhung von Konsequenzen bei Nichtzahlung. Die Kontodaten führen jedoch zu einem Konto der Betrüger.

Woran erkennen Sie gefälschte Steuerbescheide?

Es gibt mehrere Hinweise, die auf einen Betrugsversuch hindeuten können:

  • Unbekannter Absender: Namen wie „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ sind erfunden. Als Absender bei den echten Steuerbescheiden stehen immer folgende Daten Ihres zuständigen Finanzamtes: Name, Adresse, Telefonnummer und die Mail bzw. Webseite des Finanzamtes.
  • Fehlerhafte Angaben: Die Adresse, Telefonnummer oder Internetadresse des angeblichen Finanzamts passen oft nicht zum Ort und stimmen nicht mit den Angaben auf der Finanzamt-Webseite überein. Die Daten auf dem echten Steuerbescheid stimmen immer der offiziellen Internetseite des Finanzamtes überein.
  • Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung: Ein echter Steuerbescheid enthält immer Hinweise zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, die sich meist auf folgende Gesetze berufen:  §§ 147, 147a Abgabenordnung, § 14b Umsatzsteuergesetz, § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
  • Ungewöhnliche Kontoverbindung: Ein Konto, das nicht zum zuständigen Finanzamt gehört oder sich außerhalb des Bundeslandes befindet, ist ein Warnsignal. Auf einem echten Steuerbescheid handelt es sich immer um eine Bankverbindung innerhalb des Bundeslandes. 
  • Ungewöhnliches Design: Der Bescheid enthält oft falsches Format bei der ID- und Steuernummer und ist ungewohnt gestaltet. Prüfen Sie daher den Bescheid auf Abweichungen zu früheren Schreiben und vergleichen Sie die Schriftart. Der echte Steuerbescheid hat eine übliche Formatierung und einheitliche Schriftart. 

Was tun, wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten?

  1. Überweisen Sie kein Geld, ohne den Bescheid geprüft zu haben.
  2. Vergleichen Sie die Angaben im Schreiben (z. B. Steuernummer, Finanzamt, Layout) mit früheren Bescheiden.
  3. Kontaktieren Sie das Finanzamt direkt, um den Bescheid zu prüfen. Nutzen Sie dafür offizielle Kontaktdaten, die Sie z. B. auf der offiziellen Webseite finden.

Erstatten Sie die Anzeige bei der Polizei, wenn sich der Bescheid als Fälschung herausstellt.

Was tun, wenn Sie bereits überwiesen haben?

Leider sind Überweisungen in solchen Fällen oft nicht rückgängig zu machen. Dennoch sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren und versuchen, die Transaktion zu stoppen. Gleichzeitig ist es wichtig, den Betrug bei der Polizei zu melden.

Weitere Betrugsmaschen im Steuerkontext

Neben gefälschten Steuerbescheiden gibt es weitere Tricks, mit denen Betrüger versuchen, an sensible Daten oder Geld zu gelangen:

  • Phishing-E-Mails im Namen von ELSTER: Sie suggerieren Steuerrückzahlungen und fordern dazu auf, persönliche Daten über gefälschte Webseiten einzugeben.
  • Manipulierte QR-Codes: Diese leiten auf betrügerische Webseiten um, die Passwörter oder Bankdaten stehlen sollen.

Fazit: Wachsamkeit ist der beste Schutz

Betrügerische Steuerbescheide sind ein ernstzunehmendes Problem. Mit ein wenig Vorsicht und einer genauen Prüfung können Sie sich jedoch vor finanziellem Schaden schützen. Informieren Sie sich bei Zweifeln immer bei Ihrem zuständigen Finanzamt und seien Sie skeptisch, wenn Zahlungsaufforderungen unerwartet und dringend erscheinen. Ihre Sicherheit ist es wert!

 

Quelle: Pressemitteilung vom Landesamt für Steuern in Niedersachsen vom 14.10.2024