Berechnen Sie Ihre KFZ Steuer
Fahrzeugart
Wählen Sie hier bitte die Fahrzeugart aus.
Es gibt keine besondere Behandlung für Hybrid-, Erd- und Autogas-Fahrzeuge. Die Besteuerung erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-PKW.
PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2009, sowie Krafträder und Leichtfahrzeuge mit Wankelantrieb unterliegen der gewichtsorientierten Besteuerung. Für sie muss die Fahrzeugart "Nutzfahrzeuge" ausgewählt werden.
Für PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.2009 erfolgt die Berechnung der Jahressteuer über die Fahrzeugart "PKW".
Als Nutzfahrzeuge gelten LKW, Bus, Sonderfahrzeug.
Das Datum der Erstzulassung (EZ) finden Sie im Feld B der Zulassungsbescheinigung.
Fahrzeugart
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Es gibt keine besondere Behandlung für Hybrid-, Erd- und Autogas-Fahrzeuge. Die Besteuerung erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-PKW.
PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2009, sowie Krafträder und Leichtfahrzeuge mit Wankelantrieb unterliegen der gewichtsorientierten Besteuerung. Für sie muss die Fahrzeugart "Nutzfahrzeuge" ausgewählt werden.
Für PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.2009 erfolgt die Berechnung der Jahressteuer über die Fahrzeugart "PKW".
Als Nutzfahrzeuge gelten LKW, Bus, Sonderfahrzeug.
Das Datum der Erstzulassung (EZ) finden Sie im Feld B der Zulassungsbescheinigung.