Feldhilfe:
Wurde für das Objekt bereits in 2023eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen?
Haben Sie bereits im Jahr 2023 Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, geben Sie für dieses Objekt die steuerlich anerkannten Aufwendungen ein.
Die Höhe der anerkannten Aufwendungen können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2023 entnehmen.