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Feldhilfe: (2023) erster Monat

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): erster Monat

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2023 erstmals Versorgungsbezüge erhalten haben.

Haben Sie für das ganze Jahr 2023 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2023 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.