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Feldhilfe: (2021) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Anlage V -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Anlage V -

Wählen Sie Ja, wenn Sie in 2021 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.

Im Bereich Vermietung und Verpachtung erklären Sie Einkünfte aus:

  • einem bebauten Grundstück, z. B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung,
  • einem selbst genutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden,
  • allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften,
  • Untervermietung von gemieteten Räumen,
  • allen unbebauten Grundstücken (z. B. Parkplatz), anderem unbeweglichen Vermögen(z. B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z. B. Geschäftseinrichtung)
  • sowie aus Überlassung von Rechten, z. B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesausbeuterechte.

Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von Steuererklaerung-Polizei.de standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.