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Feldhilfe: (2021) Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau

Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu Ihrem Ehegatten an.

Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommensteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.

Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch Steuererklaerung-Polizei.de notwendig.