Kategorie: BMF-Schreiben

Übungsleiterpauschale für Freiwillige in privaten Impfzentren

Freiwillige Helferinnen und Helfer in Corona-Impfzentren können von der sogenannten Übungsleiterpauschale  oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung bereits im Februar 2021 bestimmt.


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Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich „in der Wohnung ausgeübt“  und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.
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Straßenreinigung / Winterdienst: Sind die Maßnahmen steuerlich begünstigt?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung können mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist Voraussetzung für den Abzug der Kosten, dass diese im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt stehen. Verschiedene Tätigkeiten werden aber sowohl auf dem Privatgrundstück als auch auf öffentlichem Gelände ausgeführt oder sie kommen dem privaten Haushalt zumindest mittelbar zugute, auch wenn sie in erster Linie den öffentlichen Bereich betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die Straßenreinigung oder das Schneeräumen.
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Umzugskosten: Höhere Umzugskostenpauschale ab April 2021

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen.
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Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt

Das Bundesfinanzministerium vereinfachte Anfang Juni die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photovoltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solaranlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommensteuer befreien lassen können.
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Gesundheitsförderung: Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen

Viele Unternehmen versuchen, die Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Zwar ist der Fiskus schnell geneigt, insoweit einen geldwerten Vorteil anzunehmen, der der Lohnsteuer unterliegen könnte. Doch der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, soweit die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden (§ 3 Nr. 34 EStG).
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Behinderten-Pauschbetrag: Nachweis bei Grad der Behinderung von unter 50

Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Zum 1.1.2021 sind die jeweiligen Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt worden. Zugleich wurden die maßgeblichen Grade der Behinderung an das Sozialrecht angeglichen. Dadurch können ab 2021 erstmals auch Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von 20 ohne besondere Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro erhalten. Doch wie erfolgt der Nachweis?


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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen zur Nachzahlung führen

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks

Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind oder noch werden. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Sofortabschreibung abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
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Impfzentren: Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale für Freiwillige

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten steuerfrei sind.
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